Der Deontologiekodex der Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen in Belgien, der 2004 vom Allgemeinen Krankenpflegeverband Belgiens verfasst wurde, erforderte eine Aktualisierung.

Der föderale Rat für Krankenpflege (CFAI) veröffentlichte am 14. November 2017 sein Gutachten zur Zweckmäßigkeit eines Systems zur Regelung der Deontologie der Krankenpflege. (CFAI/2017/AVIS-04). Dieses Gutachten aktualisiert den Deontologiekodex von 2004.

Der Deontologiekodex für Krankenpfleger ist der Anhang zum CFAI-Gutachten 2017.04.

Der Deontologiekodex wird in diesem Text als “Kodex” bezeichnet. »

Einleitung

Dieser Kodex enthält die Werte und Normen, welche die Richtlinien für die Ausübung der Krankenpflege bilden. Die Fachkraft für Krankenpflege wird ihren Beruf auf dieser Grundlage in allen Situationen verantwortungsbewusst ausüben können.

Dieser Kodex gilt sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeiten. Er trägt zur Qualität des Berufs und zum positiven Image des Berufsbilds in der Öffentlichkeit bei.

Dieser Kodex gilt für alle Personen, die zur Ausübung des Krankenpflegeberufs berechtigt sind. In diesem werden alle Personen, die den Krankenpflegeberuf ausüben mit dem Begriff „Krankenpfleger“ bezeichnet. Darunter fallen sowohl die Krankenpfleger, die direkt in der Pflege tätig sind, als auch die in der Organisation und Leitung, der Ausbildung und/oder der wissenschaftlichen Forschung tätigen Krankenpfleger.

Dieser Kodex ist keine abstrakte Sammlung von Regeln und Pflichten, sondern wurde von Pflegefachkräften erstellt, die im Alltag selbst mit Fragen zur Pflege sowie mit Verhaltens- und Ethikfragen konfrontiert werden. Sie haben diese allgemeine Richtlinie sorgfältig besprochen und formuliert. Die darin beschriebenen Normen gelten als Mindestniveau der Berufsausübung, das von allen Krankenpflegern erwartet wird. Der Kodex dient als Hilfe bei der umfassenden und eigenständigen Ausübung ihres Berufs.

Sie will dem Pflegeempfänger, seinem Umfeld, anderen Gesundheitsdienstleistern, Arbeitgebern und der Gesellschaft die Qualität der Pflege und die Einstellung garantieren, die sie von Krankenpfleger erwarten.

Dieser Kodex enthält internationale Empfehlungen und die europäischen Richtlinien, die in Belgien eingehalten werden. Er respektiert die föderale Gesetzgebung, die Dekrete der Gemeinschaften und Regionen sowie alle behördlichen Verpflichtungen und berücksichtigt die national und international anerkannten aktuellen Normen und Richtlinien des Pflegeberufs. Der Kodex integriert die Visionen zu Ethik und Verhalten sowie die im Berufsprofil beschriebenen Kenntnisse und Kompetenzen. Er wird in der Aus- und Weiterbildung unterrichtet.

Jeder Krankenpfleger muss die Grundlagen dieses Kodexes kennen und über seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Pflegeempfänger und anderen informiert sein. Er verpflichtet sich, diese zu respektieren und einzuhalten. Im Streitfall bietet der Kodex die Basis für gut durchdachte Lösungen.

Der Krankenpfleger wird seine Kollegen und Auftraggeber dazu anhalten, die Qualität des Berufs zu fördern und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie eine würdige und professionelle Einhaltung des Kodexes ermöglichen.

Abgesehen von der Einhaltung dieses Kodexes wird der Krankenpfleger selbst auch auf der Basis von (Selbst-) Reflektion und seines eigenen Gewissens verantwortungsbewusst handeln.

Eine gute und anständige Berufsausübung wird nicht nur durch die Einhaltung eines Kodexes erreicht, sondern auch durch Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Respekt, Rechtschaffenheit, dem Willen nicht zu schaden, Respekt vor der Eigenständigkeit des Pflegeempfängers, Höflichkeit, Empathie, Fürsorge und durch ein Arbeiten mit guten Absichten.

Die Krankenpfleger möchten mit diesem Kodex auch den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung tragen.

Dieser Kodex wird regelmäßig evaluiert. Der Inhalt muss an die sozialen, rechtlichen und beruflichen Entwicklungen angepasst werden.

Er wird auch veröffentlicht, so dass die Gesellschaft weiß, was sie von der Krankenpflege und von den Fachkräften für Krankenpflege in Belgien erwarten darf.

Mit seinem guten Willen und dem Mut, eine pflegerische Beziehung mit Gesunden, Kranken und Menschen mit Beeinträchtigung einzugehen, übernimmt der Kranken-pfleger eine wichtige und positive Rolle in der Gesellschaft.

Dieser Kodex enthält: 

  • die allgemeinen Bestimmungen;
  • die Richtlinien für die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs;
  • die Beziehungen zum Patienten und dessen Umfeld;
  • die Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen;
  • die Beziehung zu anderen Leistungserbringern;
  • die Rolle des Krankenpflegers in der Gesellschaft.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Der Krankenpfleger steht im Dienst der Menschen. Der Krankenpfleger erbringt gleichwertige Pflegeleistungen für alle Pflegeempfänger unabhängig von deren Alter, Nationalität, ethnischer Herkunft, Familienstand, Geschlecht und Orientierung, Ausbildung, Lebens-philosophie, Kultur und Lebensstil. Er bietet Pflege bei mentalen, körperlichen und sozialen Gesundheitsproblemen und Krankheiten.

Der Krankenpfleger respektiert die Person und fördert den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit. Er ermutigt den Pflegeempfänger, selbst die Verantwortung für seine Situation zu übernehmen und behandelt ihn als Partner bei Entscheidungen. Dadurch wird diesem ermöglicht, so gut wie möglich zu genesen oder mit den Einschränkungen aufgrund seines gesundheitlichen Zustands zu leben.

Der Krankenpfleger erleichtert Leiden, bemüht sich um eine gute und würdige Lebensqualität, beteiligt sich an der kontinuierlichen und palliativen Pflege, bietet Komfortpflege, begleitet Sterbende und deren Umfeld und unterstützt im Trauerprozess.

Die Pflege beinhaltet auch die Begleitung und die Unterstützung des Umfelds und der Vertreter der Pflegeempfänger in allen Bereichen.

Art. 2 Jede Person, die Pflege benötigt, unabhängig von ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Verfassung, ist es immer wert, vom Krankenpfleger fachkundig betreut zu werden.

Der Krankenpfleger respektiert den Willen des entscheidungsfähigen Pflegeempfängers. Ein Pflegeempfänger, der nicht entscheidungsfähig ist, wird von ihm gewissenhaft behandelt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß dem belgischen Patientenrechtegesetz.

Gegebenenfalls werden unter dem Begriff „Pflegeempfänger“ auch die Vertreter, die anstelle des Pflegeempfängers gesetzlich entscheiden, verstanden. Jeder Pflegeempfänger behält immer seine fundamentalen Menschenrechte, die auf der Würde und der Gleichheit jedes Einzelnen basieren.